Elterndienst

Jede Familie hat abhängig von ihren Kindern monatliche Elterndienststunden zu leisten.

Die monatlich zu leistenden Stunden setzen sich wie folgt zusammen:

  • Erstes Kindergartenkind 11h
  • weiteres Kindergartenkind je 4h
  • weiteres Schulkind je 2h

Familie nur mit Schulkindern:

  • Erstes Schulkind 6h
  • weiteres Schulkind je 2h

Für die geleisteten Stunden wird eine Vergütung gezahlt.

In der Zeit der Eingewöhnung muss kein Elterndienst geleistet werden.

Vereinsarbeit

Jede Familie hat jährlich 12 Stunden Vereinsarbeit zu leisten. Hierfür wird zum Ende jedes Betreuungsjahres eine Kaution eingezogen. Nach geleisteter Arbeit wird die Kaution ausbezahlt.