Elterndienst

Die Elternmitarbeit im Kinderhaus Mühlenkinder ist durch die Finanzierungsform „Netz für Kinder“ vom bayerischen Staat vorgeschrieben. Die Eltern der im Kinderhaus angemeldeten Kinder müssen während der Öffnungszeiten einige Stunden pro Monat „Elterndienst“ leisten.

Sie sind neben der hauptamtlichen Erzieherin und der Kinderpflegerin ein zusätzlicher Ansprechpartner, Helfer und Unterstützer für die Kinder. Sie bekommen dafür eine kleine Vergütung, welche wiederum vom bayerischen Staat mitgetragen wird.

 

Jede Familie hat abhängig von ihren Kindern monatliche Elterndienststunden zu leisten.

Die monatlich zu leistenden Stunden setzen sich wie folgt zusammen:

  • Erstes Kindergartenkind 11 Std/Monat
  • weiteres Kindergartenkind je 4 Std/Monat
  • weiteres Schulkind je 2 Std/Monat

Familie nur mit Schulkindern:

  • Erstes Schulkind 6Std/Monat
  • weiteres Schulkind je 2Std/Monat

In der Zeit der Eingewöhnung muss kein Elterndienst geleistet werden.

Warum der Elterndienst eine tolle Sache ist

  • Der Elterndienst ist eine wichtige Unterstützung in der Gruppe. Höherer Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für das Kind.
  • Die Erzieher profitieren in ihrer pädagogischen Arbeit von dem Wissen der Eltern über ihre Kinder
  • Eltern lernen ihr Kind in ganz neuen Situationen kennen
  • Ebenso profitieren sie von den pädagogischen Fachkenntnissen der Teammitglieder und können sich selbst und ihre Talente einbringen
  • Durch die Elternmitarbeit wird im Kinderhaus eine familiäre Atmosphäre geschaffen
  • Die Kinder freuen sich wenn ihre Mama oder ihr Papa zum Elterndienst kommen. „Machst du heute Dienst?“

Tätigkeiten

  • Frühstück mit den Kindern bereiten (Obst schneiden, Tee kochen, Tisch decken…)

  • Unterstützung der Freiarbeit

  • Tätigkeiten nach Absprache mit den Erziehern
  • Spülen und Wäsche waschen mit den Kindern

  • Kinder beim Anziehen für den Garten unterstützen

  • Gartenaufsicht: Elterndienst und Erzieher verteilen sich im Garten (Rundumblick)

Rahmen

Elterndienststunden können Vormittags in 4 oder 5 Stunden-Schichten sowie Nachmittags in 2 Stunden-Schichten geleistet werden.

Neben den Eltern können beispielsweise auch die Großeltern den Elterndienst leisten.

Wichtig für Elterndienstleistende

Vereinsarbeit

 

Jede Familie hat jährlich 12 Stunden Vereinsarbeit zu leisten. Hierfür wird zum Ende jedes Betreuungsjahres eine Kaution eingezogen. Nach geleisteter Arbeit wird die Kaution ausbezahlt.