Elterndienst
Die Elternmitarbeit im Kinderhaus Mühlenkinder ist durch die Finanzierungsform „Netz für Kinder“ vom bayerischen Staat vorgeschrieben. Die Eltern der im Kinderhaus angemeldeten Kinder müssen während der Öffnungszeiten einige Stunden pro Monat „Elterndienst“ leisten.
Sie sind neben der hauptamtlichen Erzieherin und der Kinderpflegerin ein zusätzlicher Ansprechpartner, Helfer und Unterstützer für die Kinder. Sie bekommen dafür eine kleine Vergütung, welche wiederum vom bayerischen Staat mitgetragen wird.

Vorteile
Tätigkeiten
Frühstück mit den Kindern bereiten (Obst schneiden, Tee kochen, Tisch decken…)
Unterstützung der Freiarbeit
- Tätigkeiten nach Absprache mit den Erziehern
Spülen und Wäsche waschen mit den Kindern
Kinder beim Anziehen für den Garten unterstützen
Gartenaufsicht: Elterndienst und Erzieher verteilen sich im Garten (Rundumblick)
Rahmen
Stunden können Vormittags in 4 oder 5 Stunden-Schichten sowie Nachmittags in 2 Stunden-Schichten geleistet werden.
Neben den Eltern können beispielsweise auch die Großeltern den Elterndienst leisten.
