Frühlingsbuffet am 21.03.2024

Wir begrüßen den Frühling mit einem herrlichen Buffet und freuen uns über schöne warme Sonnenstrahlen ☀️🌱

 

 

Kleiderbasar – 08.+09.03.2024

Am 08. und 09.03 März findet unser Kleiderbasar statt. 

Viel freuen uns über die zahlreichen Helfer 🙂 

Faschingsfeier mit Buffet 12 & 13.02.2024

Wir freuen uns auf ein kunterbuntes Faschingsbuffet am 12.02 und einen tollen Umzug am 13.02.2024. Helau 🎉 

Weihnachtsfeier – 21.12.2023

Am 21.12. findet eine kleine Weihnachtsfeier mit Mitbringbuffet für unsere Kinder statt. 

Nikolausfeier – 06.12.2023

Im Dezember findet unser Nikolausfest für die Kinder mit Mibringbuffet statt.

Laternenfest – 10.11.2023

Im November findet unser Laternenfest mit Mitbringbuffet statt. Wir treffen uns um 17 Uhr vor dem Kinderhaus.

3-Säulen-Gespräch – 04.10.2023

Das Team trifft sich mit dem Elternbeirat und Vorstand um aktuelle Themen zu besprechen.

Wir möchten Euch über diese Termine informieren, um Euch die Möglichkeit zu geben, Themen für diese Gespräche anzuregen. Wenn Ihr also etwas Grundsätzliches auf dem Herzen habt, teilt es gerne jemandem vom Team, Vorstand oder Elternbeirat mit. Das Thema kommt dann auf die Agenda.

26.09.2023 – Elternabend mit Wahl des Elternbeirates und Belehrungen

Treffpunkt: 20.00 Uhr im Kinderhaus. Wir freuen uns auf euch und auf die Wahl des neuen Elternbeirats!

Besuch der Zahnärztin aus der Praxis Dr. Leybach am 20.07. 2023 um 08.30 Uhr

Kleiderbasar – 08.+09.03.2024

Am 08. und 09.03 März findet unser Kleiderbasar statt. 

Viel freuen uns über die zahlreichen Helfer 🙂 

Faschingsfeier mit Buffet 12 & 13.02.2024

Wir freuen uns auf ein kunterbuntes Faschingsbuffet am 12.02 und einen tollen Umzug am 13.02.2024. Helau 🎉 

Weihnachtsfeier – 21.12.2023

Am 21.12. findet eine kleine Weihnachtsfeier mit Mitbringbuffet für unsere Kinder statt. 

Nikolausfeier – 06.12.2023

Im Dezember findet unser Nikolausfest für die Kinder mit Mibringbuffet statt.

Laternenfest – 10.11.2023

Im November findet unser Laternenfest mit Mitbringbuffet statt. Wir treffen uns um 17 Uhr vor dem Kinderhaus.

3-Säulen-Gespräch – 04.10.2023

Das Team trifft sich mit dem Elternbeirat und Vorstand um aktuelle Themen zu besprechen.

Wir möchten Euch über diese Termine informieren, um Euch die Möglichkeit zu geben, Themen für diese Gespräche anzuregen. Wenn Ihr also etwas Grundsätzliches auf dem Herzen habt, teilt es gerne jemandem vom Team, Vorstand oder Elternbeirat mit. Das Thema kommt dann auf die Agenda.

26.09.2023 – Elternabend mit Wahl des Elternbeirates und Belehrungen

Treffpunkt: 20.00 Uhr im Kinderhaus. Wir freuen uns auf euch und auf die Wahl des neuen Elternbeirats!

Besuch der Zahnärztin aus der Praxis Dr. Leybach am 20.07. 2023 um 08.30 Uhr

Elternabend für unsere neuen Familien am 06.07.2023

Fototermin mit Yvonne Kessler am, 04.07.2023

Familienfest im Kinderhaus am  17.06.2023

Kinderfest am 01.06.23 beim Wallochny-Hof

Elterncafé im Kinderhaus am 17.05.2023 um 15.15 Uhr

Mitgliederversammlung im Wallochny-Hof am 16.05.2023

Aktion „Offenes Tor“ in Marktbreit am 13.05.2023

2. Elternabend am 25.04.2023 um 20.00 Uhr

Frühlingsfeier mit Buffet am 30.03.2023

Wir freuen uns auf ein schönes Frühlingsbuffet mit selbstgemachten Leckereien der Kinderhaus-Eltern.

Kinderkleidermarkt im Lagerhaus Marktbreit am 25.03.2023

Weihnachtsfeier am 22.12.2022

Dieses Jahr findet unsere Weihnachtsfeier am 22.12.2022 statt. Die Kinder werden auch hier mit einem weihnachtlichen, ausgewogenen Buffet überrascht.

Nikolausfeier 06.12.2022

Wie jedes Jahr findet am 06.12.2022 unser Nikolaus-Buffet für die Mühlenkinder im Kinderhaus statt. Die Kinder können sich beim Frühstück und Mittagessen über ein leckeres Buffet und ein kleines Nikolausgeschenk freuen.

Advents-Café am 30.11.2022

Ende November findet um 15.15 Uhr für alle Interessenten ein gemütliches Advents-Café im Kinderhaus statt.

Wir freuen uns auf euch!

Elternabend am 15.11.2022

Am 15.11.2022 findet unser Elternabend statt.

Folgende Themen werden u.a.besprochen:

  • Hygienebelehrung und
    Sicherheitsunterweisungen
  • Infos vom Verpflegungsworkshop
  • Garten-Update
  • Sonstiges vom Vorstand
  • Elternsein im Kinderhaus
  • Bericht und Wahl des Elternbeirats

Wir freuen uns auf euch!

Kirchweih mit Oldtimertreffen am 02.Oktober 2022

Am 2.10. findet die Kirchweih mit Oldtimer Treffen bei der Familie Iglhaut statt. Dort werden wir wieder Kaffee und Kuchen verkaufen.

Kinderkleiderbasar – Mühlenkindergarten am 23-24.September 2022

Verkauf: 24.September 2022: 12.00 bis 14.00 Uhr

Nach der langen Coronapause können wir dieses Jahr endlich wieder, in Kooperation mit dem ev. und kath.Kindergärten von Marktbreit, den Kinderkleidermarkt ausführen.

Wir ihr wisst, ist der Umsatz für den Kindergarten immer hoch,. Wir sind hier auf eure Hilfe angewiesen. Alle Helfer dürfen bereits eine halbe Stunde VOR offiziellen Verkauf den Basar durchstöbern.

Bitte tragt euch zahlreich in die ausgehängten Listen ein.

Gartenaktion am 17.September 2022

Am 17.9. findet von 9.00 bis ca 14 .00 Uhr eine Gartenaktion statt. Bitte tragt euch zahlreich in die Liste ein, wir benötigen mindestens 10 Elternteile. Die Kinder dürfen gerne mitgebracht werden. Eine Info über die benötigten Werkzeuge erfolgt später. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Wir freuen us über zahlreiches Erscheinen.

Empfehlungen vom Gesundheitsamt zur freiwilligen Testung nach den Sommerferien

Gemäß den Empfehlungen vom Gesundheitsamt aus dem Newsletter Nr. 484 möchten wir euch bitten euer Kind in den ersten 2 Wochen nach den Sommerferien, also die ersten 2 Wochen in denen ihr nach den Ferien wieder im Kinderhaus seid, regelmäßig mit einem Selbsttest zu testen. Dafür wurden Tests vom Gesundheitsamt bereitgestellt die ihr im Büro oder beim Personal erhalten könnt.
Diese Regelung empfehlen wir auch für den Elterndienst und wollen damit vermeiden, dass es nach den Sommerferien zu einer erhöhten Infektionsrate kommt.

Folgende Hausregeln gelten weiterhin wie gewohnt:

Soll ein Kind mit leichtem Schnupfen oder leichtem Husten im Kinderhaus betreut werden, muss direkt vor dem Bringen Zuhause einem Selbsttest durchgeführt werden und dieser mit dem Formular, welches euch per Mail gesendet wurde, bestätigt werden.

Stark verschnupfte oder stark hustende Kinder dürfen wir im Kinderhaus grundsätzlich nicht betreuen. Diese müssen gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Bitte gebt die Kinder immer bei einem Teammitglied ab.

Sommerfest – 25.Juni 2022

Liebe Eltern, am 25.Juni findet unser Sommerfest statt. Es hängt eine Liste aus auf der ihr eintragen könnt, was ihr mitbringen möchtet. 

Wir freuen uns auf eine schöne Zeit miteinander! 

Hauptversammlung – 21.Juni 2022

Save the date: Am 21.6.22 um 20 Uhr findet im Wallochny Hof die Hauptversammlung der Elterninitiative Kindergarten Marktbreit e.V. statt.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen!

Gartenaktion 14.Mai 2022

Am 14.Mai 2022. von 9 Uhr bis ca. 13 Uhr findet die nächste Gartenaktion statt.

Wir benötigen mindestens 10 Personen um diese Aktion durchzuführen.

Bitte tragt euch dazu in die Liste im Elternzimmer ein. Wir werden u.A. die Mauer in der Kreativecke verfugen, Sand und Steine nachfüllen und das Hochbeet bauen. Für das Verfugen der Mauer wäre es sehr gut, wenn jemand damit Erfahrung hat, bzw. handwerklich geschickt ist. Bitte vermerkt auf der Liste wenn ihr damit Erfahrung habt oder sprecht das Gartenteam an. Es ist wichtig, dass sich genug Eltern anmelden und diese Aktion stattfinden kann. 

Hospitationswoche – 14.März-17.märz 2022

Wenn Du Interesse daran hast zu sehen, wie wir unsere Montessori-Pädagogik gemeinsam leben oder du dich selbst gerade in einem Montekurs befindest und auf der Suche nach ein paar Hospitationsstunden bist, hier eine wichtige Information:

Unsere Hospitationswoche findet im kommenden Jahr vom 14. März bis zum 17. März 2022 statt.

Pro Person sind 3 Stunden Hospitation in unseren Gruppen möglich von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Bitte frag bei Interesse einen Termin per Mail an: team@muehlenkinder.de

Verschärfte Maßnahmen

Liebe Eltern, bitte beachtet: wir sind seit dieser Woche wieder verpflichtet, im Kindergarten Gruppen zu bilden. Das bedeutet für uns: die Schulis sind eine Gruppe und die Kindergartenkinder sind eine Gruppe.
Ungeimpfte Eltern müssen sich entscheiden, ob sie bei den Schulis oder den Kindergartenkindern Elterndienst leisten. Eine Entscheidung für Senf oder Ketchup muss nicht getroffen werden, die beiden Gruppen gelten als eine Kindergartengruppe. Vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftige, also auch Elterndienste, können gruppenübergreifend tätig werden.

Bitte achtet beim Holen und Bringen wieder verstärkt auf Abstand und Hygiene geachtet und tragt auf jeden Fall eine FFP2 Maske. Bitte haltet euch so kurz wie möglich im Kinderhaus auf.

Bitte testet eure Kinder zukünftig 3 Mal pro Woche statt der bisher empfohlenen 2 Mal. Dafür stellt der Freitstaat die Tests zur Verfügung. Die Ausgaberegelungen wurden überarbeitet und ihr bekommt statt der vorgesehenen drei Ausgabezettel für je 10 Selbsttests vier Ausgabezettel. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ihr mir die von der Apotheke ausgefüllten Abschnitte der Ausgabezettel abgebt. Ich kann nur neue Ausgabescheine erstellen wenn ich diese Abschnitte vorliegen habe. Bitte nutzt diese Möglichkeit der kostenlosen Testungen für eure Kinder zur Sicherheit aller.

Auch geimpfte und genesene elterndienstleistende Eltern werden von uns gebeten, sich 3 Mal die Woche testen zu lassen. Solltet ihr dafür Tests benötigen wendet euch bitte an mich. Ungeimpfte müssen sich 3 mal die Woche testen, wenn sie Elterndienst leisten und somit als Angestellte des Kinderhauses gelten.

Elterndienstleistende, die noch keinen Termin zur Boosterimpfung bekommen haben, können einen Termin über die Emailadresse der Elterninfo-Rundmail beantragen. Bitte beachtet, dass sich die Wartezeit nach der zweiten Impfung von 6 Monaten auf 5 Monate verkürzt hat.

Weihnachtsessen

Liebe Eltern, am 24.11.2021 findet unser jährliches Weihnachtsessen statt. Es gilt die 2G Regel. Bitte tragt euch bis 18.11.2021 in die Liste im Kinderhaus ein wenn ihr kommen möchtet und gebt an mit wieviel Personen ihr kommt.

Wir freuen uns auf euch!

Lichterfest 11.11.2021

Liebe Eltern,

am 11.11.2021 findet unser Lichterfest statt. Es gilt die 3G Regel.

Dazu findet am 03.11.21 das Laternenbasteln im Kinderhaus statt. Teilnahmegebühr: 3 Euro. (Bitte bringt eine mind. 1 l Flasche mit)

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. (Diesen Vordruck hänge ich euch an die Email an, ihr könnt ihn aber auch im Kinderhaus ausfüllen, dort liegen Exemplare bereit)

Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.

Gartenaktion – 11. & 25.09.21

Liebe Eltern,

wir brauchen dringend eure Unterstützung für die Instandhaltung des Außenbereichs. Damit die Kinder dort weiterhin sicher spielen können und der TÜV bei seinem Rundgang Anfang Oktober die Spielgeräte als sicher einstufen kann, müssen einige Dinge gewartet und erneuert werden.

Dazu planen wir 2 Gartenaktionen am 11. und am 25. September. Ihr müsst natürlich nicht an beiden Terminen teilnehmen. Wenn ihr aber an beiden Terminen könnt, tragt dies bitte so in die Liste ein, da wir ggf. einen Termin streichen, falls wir doch nur einen Vormittag benötigen sollten.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern, wir möchten euch mit diesem Link eine kurze Auffrischung der Vorgaben zum Umgang mit Krankheitssymptomen geben:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf<https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf>

Generell sollten kranke Kinder zu Hause betreut werden. Wer sein Kind trotz leichter Sympthome wie laufender Nase und/oder Husten ins Kinderhaus geben möchte, kann dies tun, soweit der Allgemeinzustand des Kindes nicht verringert ist. Jedoch muss hierbei ein offizielles Negativergebnis eines PCR oder PoC Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Std) vorgezeigt werden.
Offizielle Stellen zum Testen sind Ärzte, Apotheken oder Testzentren.

Sollte sich der Zustand des Kindes im Laufe des Tages verschlechtern, werdet ihr wie üblich vom Team kontaktiert und müsst das Kind abholen.

Elterncafé

Liebe Eltern, wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass am 17.06.2021 um 20 Uhr unser erstes „Online-Elterncafe“ stattfindet.

Ihr bekommt in den nächsten Tagen eine kleine Überraschung, die euch den Abend hoffentlich versüßen wird.

Es wird mit Sicherheit ein schöner Abend und wir freuen uns schon euch alle- wenn auch nur virtuell zu sehen.

Euer Elternbeirat 🙂

Spendenlauf VR Bank

Liebe Eltern,

Habt ihr mal wieder Lust spazieren zu gehen und dabei sogar noch etwas gutes für das Kinderhaus zu tun?

Dann macht alle mit!

Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, muss der Garten bzw.  die Spielgeräte in nächster Zeit umgestaltet und erneut werden.

Hierfür brauchen wir natürlich Spenden… 🙂

Eine gute Möglichkeit ist der Bonuslauf der VR Bank Kitzingen!
Hier erhält man pro Teilnehmer (Erwachsene sowie Kinder) 10€.

Wir haben uns angemeldet und zählen jetzt auf eure Unterstützung!

Inzidenzwert liegt in der KW 19 unter 100 – Kinderhaus öffnet ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb 

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell unterschritten hat, öffnet das Kinderhaus ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb. 

Inzidenzwert überschreitet Wert von 100 – Kinderhaus bleibt vom 03.5.2021-vor.09.5.2021 geschlossen

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell überschritten hat, bleiben auch in der Woche vom 03.5.2021-09.5.2021 die Kindertagesstätten geschlossen.

Geänderte Regelungen für den Notbetrieb:

Die Regelungen für den Notbetrieb haben sich geändert. Bisher haben wir immer freitags Bescheid bekommen, ob in der folgenden Woche Notbetrieb sein wird.

Ab Heute gilt:

  • Überschreitet der Landkreis Kitzingen an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet der Landkreis Kitzingen an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
  • Der Landkreis Kitzingen hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Bitte behaltet die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Kitzingen unter https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/ im Blick und informiert euch dort über wichtige Neuerungen.

Wir werden euch informieren, sobald wir neue Informationen bekommen.

Bitte meldet uns weiterhin euren Bedarf für die Notbetreuung vor Freitag 9 Uhr für die darauffolgende Woche. Nur so können wir sicherstellen, dass das Kinderhaus für etwaigen Notbetrieb gerüstet ist.

Das Formular zur Notbetreuung wurde per E-Mail versendet, liegt aber auch als aufgedrucktes Exemplar im Kinderhaus für euch bereit, die ihr dann bitte ausfüllt wenn ihr das Kind das erste Mal in der Woche abgebt.

Der Elterndienst entfällt aufgrund der Notbetreuung für die Woche vom 03.5.20221 – vor. 09.5.2021.

Jedoch ist es wichtig, dass ihr euch in die Elterndienstlisten eintragt oder mögliche Elterndienste an Sandra mitteilt, sodass eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist, sobald das Kinderhaus wieder öffnen kann.

Notbetreuung kann weiterhin jeder in Anspruch nehmen, der dringenden Betreuungsbedarf hat.

Folgende Kinder sollen die Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.“

Für Rückfragen könnt ihr Euch gerne an den Vorstand wenden: Vorstand@muehlenkinder.de

Wer muss sich testen lassen?

Akuelle Regelungen/Informationen zu Selbsttest/Testkonzepten:

Das Bundesministerium für Famile, Arbeit und Soziales setzt bei Kindern im Krippen- und Kindergartenalter momentan auf die sog. „Umfeldtestung“. Das heißt, nicht die Kinder selbst werden regelmäßig getestet, sondern ihr Umfeld soll sich testen lassen.

Eltern und Kontaktpersonen werden darum gebeten, sich regelmäßig (idealerweise Montag/Dienstag und Donnerstag/Freitag) zu testen. Dies kann im Rahmen der Tests am Arbeitsplatz oder im Rahmen der (kostenfreien) Bürgertestungen geschehen. Diese werden bei den lokalen Testzentren, Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken (nähere Informationen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/) angeboten. Natürlich kann sich auch selbst, mittels im Handel erhältlicher Selbsttests, getestet werden.

Konkrete Informationen zur Umfeldsetzung findet ihr hier: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/210426-elternbrief.pdf

Nur für Schulkindeltern:

Es gibt laut Sonderamtsblatt eine Änderung ab 19.4.2021, bitte beachtet diese:

Rechtsfolgen ab dem 19.04.2021:

Nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V. m. § 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV gilt für Schulen Folgendes:

Schulkinder (Hort) dürfen an Angeboten der Tagesbetreuung nur teilnehmen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test unterziehen.

Hierzu bekommen die Schulkindeltern ein Einwilligungsformular zugesendet (bzw wird mitgegeben), in dem unterschrieben werden soll, dass das Kind (nur Schulkind!) sich im Kinderhaus selbst testen darf. Dies ist nötig wenn das Kind nicht vorher in der Notbetreuung der Schule war und dort getestet wurde oder kein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentests des jeweiligen Zeitraums (s. unten) vorliegt. Bitte füllt den Zettel aus wenn euer Kind sich selbst testen darf. Die neue Regelung lautet: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt. Bitte füllt uns trotzdem die Einverständniserklärung aus.

Bitte beachtet dabei:

  • Bei einer Inzidenz im betreffenden Landkreis/in der kreisfreien Stadt bis zu 100 dürfen die Testungen, die dem Testergebnis zu Grunde liegen, höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des Betreuungstages vorgenommen worden sein.
  • Bei einer Inzidenz über 100 dürfen höchstens 24 Stunden vergangen sein.

Ob wir am 26.4. wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen können wird am 23.4. durch das Landratsamt Kitzingen für den gesamten Landkreis bekannt gegeben. Liegt an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz über 100 werden die Kindergärten (Stand heute) für eine weitere Woche nicht öffnen dürfen. Wir informieren Euch sobald wir die Informationen über eine weitere Schließung vorliegen haben.

Neue Regelung zu Krankheitssymptomen von Kita-Kindern ab dem 15.03.21

Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- stellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen Konzept zurückkehren.

Diese Öffnungen setzen – wie schon bislang – die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.

In den vergangenen Wochen hat sich auch in Deutschland die britische Virusmutation B. 1.1.7 ausgebreitet. Diese Mutation gilt als ansteckender. Gleichzeitig ist die Zahl der In- fekte, an denen Kinder in dieser Jahreszeit normalerweise erkrankt sind, stark zurückge- gangen.

Deshalb ist es nach Einschätzung der Medizinerinnen und Mediziner, die die Staatsregie- rung in diesem Punkt beraten, notwendig, die Regelung zu Corona-Testungen anzupassen. So wird künftig bei erkrankten oder wiedergenesenen Kindern und Beschäftigten ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) verlangt. Dafür sind nach Auskunft der Ärzteschaft genügend Testkapazitäten in den Praxen vorhanden.

Ab dem 15. März 2021 gilt daher:

Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.

  • Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Wir möchten Sie bitten, den Einrichtungsleitungen bei allergischen Erkrankungen auf Verlangen ein entsprechendes Attest vorzulegen.

  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen.

    Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.

  • Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch eine erneute Testung nach Genesung ist nicht notwendig. Bereits mit dem Test zu Beginn der Erkrankung kann eine SARS-CoV-2-Infektion hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis hingegen nicht.

    Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn die Symptome abgeklungen sind – insbesondere Fieberfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

    Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass der Bund bereits im Januar 2021 beschlossen hat, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Anträge auf das Kinderkrankengeld können die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.

Außerdem möchten wir Sie auf die Möglichkeit des Entschädigungsanspruches nach § 56 Abs. 1a IfSG hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und be- lastet waren. Die Regelungen, die ab dem 15. März 2021 gelten, sind allerdings dringend notwendig. Sie schützen die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, Ihre Kinder und auch Sie als Familien. Die Bekämpfung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!

Eingeschränkter Regelbetrieb mit allen Kindern startet ab dem 22.02.21

Liebe Eltern, wie ihr vielleicht schon gehört habt können die Kindergärten ab Montag den 22.2.2021 wieder öffnen wenn der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unter 100 liegt. Laut Amtsblatt vom 19.02.2021 liegt der Wert im Landkreis Kitzingen momentan darunter und wir können ab Montag im eingeschränkten Regelbetrieb mit allen Kindern starten. Dazu gibt es einige organisatorische Dinge zu beachten:

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

  • Inzidenzwerte: Wird der Inzidenzwert überschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen. In diesem Fall sind die Einrichtungen in dem betreffenden Landkreis ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag geschlossen. Ich habe euch am Ende dieser Email die Information vom Landratsamt bezüglich der Inzidenzwerte angefügt. Die Eltern werden gebeten, eigenverantwortlich die Inzidenz im Auge zu behalten um zu sehen, ob die Einrichtung am folgenden Tag geöffnet hat. Sobald wir über eine Schließung informiert werden geben wir euch die Information natürlich weiter.
  • Schulkinder: Schulkinder dürfen die Einrichtung zu ihren gebuchten Zeiten besuchen. Schulkinder, die im Distanzunterricht beschult werden, dürfen vor oder nach dem Distanzunterricht in ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrags unter Berücksichtigung des Rahmenhygieneplans und des Hygieneplans der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle betreut werden. Dies gilt, solange die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen sind, nur, soweit die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
  • Elterndienst: Elterndienst soll in der gleichen Gruppe geleistet werden, in der auch das Kind ist. Elterndienst kann nur von einer Person aus dem Haushalt des Kindes geleistet werden. Es können nur Kinder zum Elterndienst mitgebracht werden, die im gleichen Haushalt leben und keine andere Einrichtung besuchen. An den Elterndienst geht die dringende Bitte, medizinische Masken zu tragen (OP Masken oder FFP2).
  • Betreuung zu Hause: Bitte meldet euer Kind im Kinderhaus ab, wenn ihr euer Kind aufgrund der momentanen Situation lieber zu Hause betreuen möchtet.
  • Notgruppe: Da wir nicht wissen, wann der Inzidenzwert die 100 wieder übersteigt muss der Bedarf für eine Notbetreuung für die folgende Woche immer am Freitag der Vorwoche bis 9 Uhr morgens per Email ans Büro gemeldet werden. Nur so können wir sicherstellen, dass das Team eine aktuelle Übersicht über die Notbetreuungskinder hat wenn eine plötzliche Schließung erfolgt.

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

Nach § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 der 11. BayIfSMV hat das Landratsamt Kitzingen die Unter- bzw. Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Diese amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Kitzingen und ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/

Im Zuge einer möglichst frühzeitigen Information bietet es sich jedoch an, die jeweils tagesaktuellen Werte direkt beim Robert-Koch-Institut über deren sog. COVID-19-Dashboard unter diesem Link abzufragen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Sie haben hier die Möglichkeit bereits relativ frühzeitig am Vortag die aktuelle 7-Tage-Inzidenz abzufragen und erkennen damit, ob der Wert von 100 über- oder unterschritten wird oder wie sich dieser Wert tendenziell entwickelt.

Der Aufruf des COVID-19-Dashboards funktioniert grundsätzlich mit allen Browsern. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass ältere Versionen des Internet Explorers die Seite offenbar nicht oder nicht richtig darstellen können. Sie erhalten dann u. U. eine Fehlermeldung und wechseln bitte auf einen alternativen Browser, wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome o.ä.
Wie Sie sicherlich wissen, zeigt das COVID-19-Dashboard die Corona-Entwicklung im gesamten Bundesgebiet an, weshalb Sie den Landkreis Kitzingen manuell auswählen müssen. Klicken Sie hierzu entweder in der dargestellten Karte auf den Landkreis Kitzingen oder suchen Sie diesen in der Auswahlliste auf der linken Bildschirmseite und wählen diesen durch Anklicken aus. Am einfachsten erfolgt der Aufruf, wenn Sie per Mausklick in der Karte direkt den Landkreis Kitzingen auswählen. Es öffnet sich ein Popup-Fenster mit den Zahlen für den Landkreis Kitzingen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz wird unter „Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW“ angegeben (zweiter Wert von oben, in diesem Beispiel also 55,9). Achten Sie darauf, dass im Popup tatsächlich der Landkreis Kitzingen (LK Kitzingen) angezeigt wird, da über die Pfeilschaltflächen darüber in der Regel auch die Nachbarlandkreise ausgewählt werden können:
Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie am unteren linken Bildschirmrand darauf achten, dass die letzte Aktualisierung tatsächlich am Tag des Abrufs erfolgt ist. Damit wird sichergestellt, dass bspw. aufgrund verzögerter Übermittlungen der Wert des Vortages angezeigt wird.

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdowns bis zum 14.Februar 2021

Liebe Eltern, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.

Dies bedeutet, dass das Kinderhaus bis zum 14.02.2021 weiterhin nur Notbetreuung anbietet und der Elterndienst bis dahin nicht stattfindet. Solltet ihr eine Notbetreuung benötigen kontaktiert bitte schnellstmöglich das Kinderhaus um dem Team Planungssicherheit zu geben.

Das Formular für die Notbetreuung im Februar liegt auch als ausgedrucktes Exemplare im Kinderhaus für euch bereit, welches ihr ausfüllen könnt wenn ihr euer Kind abgebt.


Das Kinderhaus-Team wünscht euch ein gutes und gesundes Jahr 2021!

Wie ihr den Medien entnommen habt werden auch weiterhin die Kindergärten geschlossen bleiben – jedoch ist eine Notbetreuung zulässig.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.

Das bedeutet konkret:

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wenn euer Kind die Notbetreuung in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen soll, meldet euch bitte per Email oder telefonisch im Kinderhaus.

LichterFest Buffet – 11.November

Da der St.Martins Umzug dieses Jahr leider entfallen muss, bieten wir am 11.November ein „Lichterfest-Buffett“ im Kinderhaus an und hoffen damit, den Kindern eine kleine Freude bereiten zu können.

Herbstliche Gartenaktion

Wir planen am 31.10.2020 von 9-14 Uhr eine herbstliche Gartenaktion mit folgenden Tätigkeiten:

  • Säuberung der Fassade mit Hochdruckreiniger und Wasser
  • Bäume und Sträucher müssen geschnitten werden
  • Unkraut jäten
  • Kies ausharken
  • Aussenbereich säubern und winterfest machen

Bitte tragt euch in die Teilnehmerliste im Elternzimmer ein und vermerkt auf der zweiten Liste, welches Werkzeug ihr mitbringt.

Elternabend – 22.Oktober

AKTUELLE INFORMATION: Der Elternabend wird virtuell über einen Zoom Call stattfinden. Auch die Uhrzeit hat sich um eine halbe Stunde verschoben. Der Elternabend wird um 20 Uhr beginnen. Den Link zur Videokonferenz findet ihr im Elternbrief.

Liebe Eltern, der verpflichtende Elternabend findet am Donnerstg, 22.Oktober um 19:30 Uhr im Lagerhaus Marktbreit statt.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen (ein Elternteil pro Familie, wegen der Gesamtzahl).

Wichtige Punkte sind unter anderem: Hygienebelehrung, Elternbeiratswahl und noch ein paar Dinge mehr.

Es wird nicht lange dauern. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen 🙂

Mitgliederversammlung – 18.September

AKTUELLE INFORMATION: Aufgrund der aktuellen Lage, entfällt die Mitgliederversammlung.

Wann: 18.September 2020 um 19 Uhr.

Wo: „ehemaliges Lagerhaus“ Marktbreit

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

150 Jahre Maria Montessori – 31.August

Vor wenigen Tagen, am 31.08, wäre Maria Montessori 150 Jahre alt geworden. Ihr verdanken wir diese besondere Pädagogik, die wir in unserem Kinderhaus praktizieren. Auch wenn sie aus dem letzten Jahrhundert stammen, sind ihre Ideen auch heute noch aktuell und über die ganze Welt verbreitet und bekannt. Respekt und Achtung vor der Würde der Kinder sind Werte, die wir Maria Montessori verdanken.

Im Verlauf des Kindergartenjahres wollen wir diese wunderbare Pädagoin und ihre Ideen würdigen, indem wir einen Themen- Elternabend anbieten werden. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Willkommen zurück!

HALLO ZUSAMMEN, herzlich Willkommen zurück und Herzlich Willkommen allen „Neuen“.

Schön, dass wir gemeinsam ins Kiga- und Schuljahr 2020/21 starten können!

Mit dem 01.September erfolgt- bei stabilem Infektionsgeschehen- die Rückkehr in den Regelbetrieb. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gibt uns hierzu folgende „Standards“ vor.

Aus epidemiologischer Sicht, ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Auschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.

Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen prä-ventiven Auschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.

Es werden folgende Phasen unterschieden:

  • Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
  • Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung

Weitere Informationen gibt es im Elternbrief und können wie immer auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnommen werden https://www.stmas.bayern.de

Wir sind vom 10.-28.08 in der Sommerpause.

Danach sind wir alle sehr gespannt, wie die Bestimmungen zu Corona weiter gefordert werden. Hoffen wir das Beste, genießt die Zeit miteinander!

Neuigkeiten im Juli

Ab Mittwoch den 01.Juli 2020 dürfer wieder alle Kinder den Kindergarten besuchen. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb.

Dies bedeutet, dass alle Kinder den Kiga wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

  • Keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mind. 14 Tage vergangeb sind und
  • keiner sonstigen Quarantönemaßnahme unterliegen.

Weihnachtsessen

Liebe Eltern, Am 24.11.2021 findet unser jährliches Weihnachtsessen statt. Es gilt die 2G Regel. Bitte tragt euch bis 18.11.2021 in die Liste im Kinderhaus ein wenn ihr kommen möchtet und gebt an mit wieviel Personen ihr kommt.

Wir freuen uns auf euch!

Lichterfest 11.11.2021

Liebe Eltern,

am 11.11.2021 findet unser Lichterfest statt. Es gilt die 3G Regel.

Dazu findet am 03.11.21 das Laternenbasteln im Kinderhaus statt. Teilnahmegebühr: 3 Euro. (Bitte bringt eine mind. 1 l Flasche mit)

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. (Diesen Vordruck hänge ich euch an die Email an, ihr könnt ihn aber auch im Kinderhaus ausfüllen, dort liegen Exemplare bereit)

Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.

Gartenaktion – 11. & 25.09.21

Liebe Eltern,

wir brauchen dringend eure Unterstützung für die Instandhaltung des Außenbereichs. Damit die Kinder dort weiterhin sicher spielen können und der TÜV bei seinem Rundgang Anfang Oktober die Spielgeräte als sicher einstufen kann, müssen einige Dinge gewartet und erneuert werden.

Dazu planen wir 2 Gartenaktionen am 11. und am 25. September. Ihr müsst natürlich nicht an beiden Terminen teilnehmen. Wenn ihr aber an beiden Terminen könnt, tragt dies bitte so in die Liste ein, da wir ggf. einen Termin streichen, falls wir doch nur einen Vormittag benötigen sollten.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern, wir möchten euch mit diesem Link eine kurze Auffrischung der Vorgaben zum Umgang mit Krankheitssymptomen geben:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf<https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf>

Generell sollten kranke Kinder zu Hause betreut werden. Wer sein Kind trotz leichter Sympthome wie laufender Nase und/oder Husten ins Kinderhaus geben möchte, kann dies tun, soweit der Allgemeinzustand des Kindes nicht verringert ist. Jedoch muss hierbei ein offizielles Negativergebnis eines PCR oder PoC Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Std) vorgezeigt werden.
Offizielle Stellen zum Testen sind Ärzte, Apotheken oder Testzentren.

Sollte sich der Zustand des Kindes im Laufe des Tages verschlechtern, werdet ihr wie üblich vom Team kontaktiert und müsst das Kind abholen.

Elterncafé

Liebe Eltern, wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass am 17.06.2021 um 20 Uhr unser erstes „Online-Elterncafe“ stattfindet.

Ihr bekommt in den nächsten Tagen eine kleine Überraschung, die euch den Abend hoffentlich versüßen wird.

Es wird mit Sicherheit ein schöner Abend und wir freuen uns schon euch alle- wenn auch nur virtuell zu sehen.

Euer Elternbeirat 🙂

Spendenlauf VR Bank

Liebe Eltern,

Habt ihr mal wieder Lust spazieren zu gehen und dabei sogar noch etwas gutes für das Kinderhaus zu tun?

Dann macht alle mit!

Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, muss der Garten bzw.  die Spielgeräte in nächster Zeit umgestaltet und erneut werden.

Hierfür brauchen wir natürlich Spenden… 🙂

Eine gute Möglichkeit ist der Bonuslauf der VR Bank Kitzingen!
Hier erhält man pro Teilnehmer (Erwachsene sowie Kinder) 10€.

Wir haben uns angemeldet und zählen jetzt auf eure Unterstützung!

Inzidenzwert liegt in der KW 19 unter 100 – Kinderhaus öffnet ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb 

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell unterschritten hat, öffnet das Kinderhaus ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb. 

Inzidenzwert überschreitet Wert von 100 – Kinderhaus bleibt vom 03.5.2021-vor.09.5.2021 geschlossen

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell überschritten hat, bleiben auch in der Woche vom 03.5.2021-09.5.2021 die Kindertagesstätten geschlossen.

Geänderte Regelungen für den Notbetrieb:

Die Regelungen für den Notbetrieb haben sich geändert. Bisher haben wir immer freitags Bescheid bekommen, ob in der folgenden Woche Notbetrieb sein wird.

Ab Heute gilt:

  • Überschreitet der Landkreis Kitzingen an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet der Landkreis Kitzingen an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
  • Der Landkreis Kitzingen hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Bitte behaltet die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Kitzingen unter https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/ im Blick und informiert euch dort über wichtige Neuerungen.

Wir werden euch informieren, sobald wir neue Informationen bekommen.

Bitte meldet uns weiterhin euren Bedarf für die Notbetreuung vor Freitag 9 Uhr für die darauffolgende Woche. Nur so können wir sicherstellen, dass das Kinderhaus für etwaigen Notbetrieb gerüstet ist.

Das Formular zur Notbetreuung wurde per E-Mail versendet, liegt aber auch als aufgedrucktes Exemplar im Kinderhaus für euch bereit, die ihr dann bitte ausfüllt wenn ihr das Kind das erste Mal in der Woche abgebt.

Der Elterndienst entfällt aufgrund der Notbetreuung für die Woche vom 03.5.20221 – vor. 09.5.2021.

Jedoch ist es wichtig, dass ihr euch in die Elterndienstlisten eintragt oder mögliche Elterndienste an Sandra mitteilt, sodass eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist, sobald das Kinderhaus wieder öffnen kann.

Notbetreuung kann weiterhin jeder in Anspruch nehmen, der dringenden Betreuungsbedarf hat.

Folgende Kinder sollen die Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.“

Für Rückfragen könnt ihr Euch gerne an den Vorstand wenden: Vorstand@muehlenkinder.de

Wer muss sich testen lassen?

Akuelle Regelungen/Informationen zu Selbsttest/Testkonzepten:

Das Bundesministerium für Famile, Arbeit und Soziales setzt bei Kindern im Krippen- und Kindergartenalter momentan auf die sog. „Umfeldtestung“. Das heißt, nicht die Kinder selbst werden regelmäßig getestet, sondern ihr Umfeld soll sich testen lassen.

Eltern und Kontaktpersonen werden darum gebeten, sich regelmäßig (idealerweise Montag/Dienstag und Donnerstag/Freitag) zu testen. Dies kann im Rahmen der Tests am Arbeitsplatz oder im Rahmen der (kostenfreien) Bürgertestungen geschehen. Diese werden bei den lokalen Testzentren, Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken (nähere Informationen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/) angeboten. Natürlich kann sich auch selbst, mittels im Handel erhältlicher Selbsttests, getestet werden.

Konkrete Informationen zur Umfeldsetzung findet ihr hier: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/210426-elternbrief.pdf

Nur für Schulkindeltern:

Es gibt laut Sonderamtsblatt eine Änderung ab 19.4.2021, bitte beachtet diese:

Rechtsfolgen ab dem 19.04.2021:

Nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V. m. § 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV gilt für Schulen Folgendes:

Schulkinder (Hort) dürfen an Angeboten der Tagesbetreuung nur teilnehmen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test unterziehen.

Hierzu bekommen die Schulkindeltern ein Einwilligungsformular zugesendet (bzw wird mitgegeben), in dem unterschrieben werden soll, dass das Kind (nur Schulkind!) sich im Kinderhaus selbst testen darf. Dies ist nötig wenn das Kind nicht vorher in der Notbetreuung der Schule war und dort getestet wurde oder kein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentests des jeweiligen Zeitraums (s. unten) vorliegt. Bitte füllt den Zettel aus wenn euer Kind sich selbst testen darf. Die neue Regelung lautet: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt. Bitte füllt uns trotzdem die Einverständniserklärung aus.

Bitte beachtet dabei:

  • Bei einer Inzidenz im betreffenden Landkreis/in der kreisfreien Stadt bis zu 100 dürfen die Testungen, die dem Testergebnis zu Grunde liegen, höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des Betreuungstages vorgenommen worden sein.
  • Bei einer Inzidenz über 100 dürfen höchstens 24 Stunden vergangen sein.

Ob wir am 26.4. wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen können wird am 23.4. durch das Landratsamt Kitzingen für den gesamten Landkreis bekannt gegeben. Liegt an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz über 100 werden die Kindergärten (Stand heute) für eine weitere Woche nicht öffnen dürfen. Wir informieren Euch sobald wir die Informationen über eine weitere Schließung vorliegen haben.

Neue Regelung zu Krankheitssymptomen von Kita-Kindern ab dem 15.03.21

Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- stellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen Konzept zurückkehren.

Diese Öffnungen setzen – wie schon bislang – die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.

In den vergangenen Wochen hat sich auch in Deutschland die britische Virusmutation B. 1.1.7 ausgebreitet. Diese Mutation gilt als ansteckender. Gleichzeitig ist die Zahl der In- fekte, an denen Kinder in dieser Jahreszeit normalerweise erkrankt sind, stark zurückge- gangen.

Deshalb ist es nach Einschätzung der Medizinerinnen und Mediziner, die die Staatsregie- rung in diesem Punkt beraten, notwendig, die Regelung zu Corona-Testungen anzupassen. So wird künftig bei erkrankten oder wiedergenesenen Kindern und Beschäftigten ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) verlangt. Dafür sind nach Auskunft der Ärzteschaft genügend Testkapazitäten in den Praxen vorhanden.

Ab dem 15. März 2021 gilt daher:

Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.

  • Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Wir möchten Sie bitten, den Einrichtungsleitungen bei allergischen Erkrankungen auf Verlangen ein entsprechendes Attest vorzulegen.

  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen.

    Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.

  • Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch eine erneute Testung nach Genesung ist nicht notwendig. Bereits mit dem Test zu Beginn der Erkrankung kann eine SARS-CoV-2-Infektion hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis hingegen nicht.

    Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn die Symptome abgeklungen sind – insbesondere Fieberfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

    Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass der Bund bereits im Januar 2021 beschlossen hat, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Anträge auf das Kinderkrankengeld können die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.

Außerdem möchten wir Sie auf die Möglichkeit des Entschädigungsanspruches nach § 56 Abs. 1a IfSG hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und be- lastet waren. Die Regelungen, die ab dem 15. März 2021 gelten, sind allerdings dringend notwendig. Sie schützen die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, Ihre Kinder und auch Sie als Familien. Die Bekämpfung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!

Eingeschränkter Regelbetrieb mit allen Kindern startet ab dem 22.02.21

Liebe Eltern, wie ihr vielleicht schon gehört habt können die Kindergärten ab Montag den 22.2.2021 wieder öffnen wenn der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unter 100 liegt. Laut Amtsblatt vom 19.02.2021 liegt der Wert im Landkreis Kitzingen momentan darunter und wir können ab Montag im eingeschränkten Regelbetrieb mit allen Kindern starten. Dazu gibt es einige organisatorische Dinge zu beachten:

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

  • Inzidenzwerte: Wird der Inzidenzwert überschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen. In diesem Fall sind die Einrichtungen in dem betreffenden Landkreis ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag geschlossen. Ich habe euch am Ende dieser Email die Information vom Landratsamt bezüglich der Inzidenzwerte angefügt. Die Eltern werden gebeten, eigenverantwortlich die Inzidenz im Auge zu behalten um zu sehen, ob die Einrichtung am folgenden Tag geöffnet hat. Sobald wir über eine Schließung informiert werden geben wir euch die Information natürlich weiter.
  • Schulkinder: Schulkinder dürfen die Einrichtung zu ihren gebuchten Zeiten besuchen. Schulkinder, die im Distanzunterricht beschult werden, dürfen vor oder nach dem Distanzunterricht in ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrags unter Berücksichtigung des Rahmenhygieneplans und des Hygieneplans der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle betreut werden. Dies gilt, solange die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen sind, nur, soweit die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
  • Elterndienst: Elterndienst soll in der gleichen Gruppe geleistet werden, in der auch das Kind ist. Elterndienst kann nur von einer Person aus dem Haushalt des Kindes geleistet werden. Es können nur Kinder zum Elterndienst mitgebracht werden, die im gleichen Haushalt leben und keine andere Einrichtung besuchen. An den Elterndienst geht die dringende Bitte, medizinische Masken zu tragen (OP Masken oder FFP2).
  • Betreuung zu Hause: Bitte meldet euer Kind im Kinderhaus ab, wenn ihr euer Kind aufgrund der momentanen Situation lieber zu Hause betreuen möchtet.
  • Notgruppe: Da wir nicht wissen, wann der Inzidenzwert die 100 wieder übersteigt muss der Bedarf für eine Notbetreuung für die folgende Woche immer am Freitag der Vorwoche bis 9 Uhr morgens per Email ans Büro gemeldet werden. Nur so können wir sicherstellen, dass das Team eine aktuelle Übersicht über die Notbetreuungskinder hat wenn eine plötzliche Schließung erfolgt.

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

Nach § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 der 11. BayIfSMV hat das Landratsamt Kitzingen die Unter- bzw. Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Diese amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Kitzingen und ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/

Im Zuge einer möglichst frühzeitigen Information bietet es sich jedoch an, die jeweils tagesaktuellen Werte direkt beim Robert-Koch-Institut über deren sog. COVID-19-Dashboard unter diesem Link abzufragen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Sie haben hier die Möglichkeit bereits relativ frühzeitig am Vortag die aktuelle 7-Tage-Inzidenz abzufragen und erkennen damit, ob der Wert von 100 über- oder unterschritten wird oder wie sich dieser Wert tendenziell entwickelt.

Der Aufruf des COVID-19-Dashboards funktioniert grundsätzlich mit allen Browsern. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass ältere Versionen des Internet Explorers die Seite offenbar nicht oder nicht richtig darstellen können. Sie erhalten dann u. U. eine Fehlermeldung und wechseln bitte auf einen alternativen Browser, wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome o.ä.
Wie Sie sicherlich wissen, zeigt das COVID-19-Dashboard die Corona-Entwicklung im gesamten Bundesgebiet an, weshalb Sie den Landkreis Kitzingen manuell auswählen müssen. Klicken Sie hierzu entweder in der dargestellten Karte auf den Landkreis Kitzingen oder suchen Sie diesen in der Auswahlliste auf der linken Bildschirmseite und wählen diesen durch Anklicken aus. Am einfachsten erfolgt der Aufruf, wenn Sie per Mausklick in der Karte direkt den Landkreis Kitzingen auswählen. Es öffnet sich ein Popup-Fenster mit den Zahlen für den Landkreis Kitzingen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz wird unter „Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW“ angegeben (zweiter Wert von oben, in diesem Beispiel also 55,9). Achten Sie darauf, dass im Popup tatsächlich der Landkreis Kitzingen (LK Kitzingen) angezeigt wird, da über die Pfeilschaltflächen darüber in der Regel auch die Nachbarlandkreise ausgewählt werden können:
Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie am unteren linken Bildschirmrand darauf achten, dass die letzte Aktualisierung tatsächlich am Tag des Abrufs erfolgt ist. Damit wird sichergestellt, dass bspw. aufgrund verzögerter Übermittlungen der Wert des Vortages angezeigt wird.

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdowns bis zum 14.Februar 2021

Liebe Eltern, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.

Dies bedeutet, dass das Kinderhaus bis zum 14.02.2021 weiterhin nur Notbetreuung anbietet und der Elterndienst bis dahin nicht stattfindet. Solltet ihr eine Notbetreuung benötigen kontaktiert bitte schnellstmöglich das Kinderhaus um dem Team Planungssicherheit zu geben.

Das Formular für die Notbetreuung im Februar liegt auch als ausgedrucktes Exemplare im Kinderhaus für euch bereit, welches ihr ausfüllen könnt wenn ihr euer Kind abgebt.


Das Kinderhaus-Team wünscht euch ein gutes und gesundes Jahr 2021!

Wie ihr den Medien entnommen habt werden auch weiterhin die Kindergärten geschlossen bleiben – jedoch ist eine Notbetreuung zulässig.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.

Das bedeutet konkret:

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wenn euer Kind die Notbetreuung in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen soll, meldet euch bitte per Email oder telefonisch im Kinderhaus.

LichterFest Buffet – 11.November

Da der St.Martins Umzug dieses Jahr leider entfallen muss, bieten wir am 11.November ein „Lichterfest-Buffett“ im Kinderhaus an und hoffen damit, den Kindern eine kleine Freude bereiten zu können.

Herbstliche Gartenaktion

Wir planen am 31.10.2020 von 9-14 Uhr eine herbstliche Gartenaktion mit folgenden Tätigkeiten:

  • Säuberung der Fassade mit Hochdruckreiniger und Wasser
  • Bäume und Sträucher müssen geschnitten werden
  • Unkraut jäten
  • Kies ausharken
  • Aussenbereich säubern und winterfest machen

Bitte tragt euch in die Teilnehmerliste im Elternzimmer ein und vermerkt auf der zweiten Liste, welches Werkzeug ihr mitbringt.

Elternabend – 22.Oktober

AKTUELLE INFORMATION: Der Elternabend wird virtuell über einen Zoom Call stattfinden. Auch die Uhrzeit hat sich um eine halbe Stunde verschoben. Der Elternabend wird um 20 Uhr beginnen. Den Link zur Videokonferenz findet ihr im Elternbrief.

Liebe Eltern, der verpflichtende Elternabend findet am Donnerstg, 22.Oktober um 19:30 Uhr im Lagerhaus Marktbreit statt.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen (ein Elternteil pro Familie, wegen der Gesamtzahl).

Wichtige Punkte sind unter anderem: Hygienebelehrung, Elternbeiratswahl und noch ein paar Dinge mehr.

Es wird nicht lange dauern. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen 🙂

Mitgliederversammlung – 18.September

AKTUELLE INFORMATION: Aufgrund der aktuellen Lage, entfällt die Mitgliederversammlung.

Wann: 18.September 2020 um 19 Uhr.

Wo: „ehemaliges Lagerhaus“ Marktbreit

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

150 Jahre Maria Montessori – 31.August

Vor wenigen Tagen, am 31.08, wäre Maria Montessori 150 Jahre alt geworden. Ihr verdanken wir diese besondere Pädagogik, die wir in unserem Kinderhaus praktizieren. Auch wenn sie aus dem letzten Jahrhundert stammen, sind ihre Ideen auch heute noch aktuell und über die ganze Welt verbreitet und bekannt. Respekt und Achtung vor der Würde der Kinder sind Werte, die wir Maria Montessori verdanken.

Im Verlauf des Kindergartenjahres wollen wir diese wunderbare Pädagoin und ihre Ideen würdigen, indem wir einen Themen- Elternabend anbieten werden. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Willkommen zurück!

HALLO ZUSAMMEN, herzlich Willkommen zurück und Herzlich Willkommen allen „Neuen“.

Schön, dass wir gemeinsam ins Kiga- und Schuljahr 2020/21 starten können!

Mit dem 01.September erfolgt- bei stabilem Infektionsgeschehen- die Rückkehr in den Regelbetrieb. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gibt uns hierzu folgende „Standards“ vor.

Aus epidemiologischer Sicht, ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Auschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.

Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen prä-ventiven Auschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.

Es werden folgende Phasen unterschieden:

  • Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
  • Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung

Weitere Informationen gibt es im Elternbrief und können wie immer auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnommen werden https://www.stmas.bayern.de

Wir sind vom 10.-28.08 in der Sommerpause.

Danach sind wir alle sehr gespannt, wie die Bestimmungen zu Corona weiter gefordert werden. Hoffen wir das Beste, genießt die Zeit miteinander!

Neuigkeiten im Juli

Ab Mittwoch den 01.Juli 2020 dürfer wieder alle Kinder den Kindergarten besuchen. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb.

Dies bedeutet, dass alle Kinder den Kiga wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

  • Keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mind. 14 Tage vergangeb sind und
  • keiner sonstigen Quarantönemaßnahme unterliegen.

Weihnachtsessen

Liebe Eltern, Am 24.11.2021 findet unser jährliches Weihnachtsessen statt. Es gilt die 2G Regel. Bitte tragt euch bis 18.11.2021 in die Liste im Kinderhaus ein wenn ihr kommen möchtet und gebt an mit wieviel Personen ihr kommt.

Wir freuen uns auf euch!

Lichterfest 11.11.2021

Liebe Eltern,

am 11.11.2021 findet unser Lichterfest statt. Es gilt die 3G Regel.

Dazu findet am 03.11.21 das Laternenbasteln im Kinderhaus statt. Teilnahmegebühr: 3 Euro. (Bitte bringt eine mind. 1 l Flasche mit)

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. (Diesen Vordruck hänge ich euch an die Email an, ihr könnt ihn aber auch im Kinderhaus ausfüllen, dort liegen Exemplare bereit)

Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.

Gartenaktion – 11. & 25.09.21

Liebe Eltern,

wir brauchen dringend eure Unterstützung für die Instandhaltung des Außenbereichs. Damit die Kinder dort weiterhin sicher spielen können und der TÜV bei seinem Rundgang Anfang Oktober die Spielgeräte als sicher einstufen kann, müssen einige Dinge gewartet und erneuert werden.

Dazu planen wir 2 Gartenaktionen am 11. und am 25. September. Ihr müsst natürlich nicht an beiden Terminen teilnehmen. Wenn ihr aber an beiden Terminen könnt, tragt dies bitte so in die Liste ein, da wir ggf. einen Termin streichen, falls wir doch nur einen Vormittag benötigen sollten.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern, wir möchten euch mit diesem Link eine kurze Auffrischung der Vorgaben zum Umgang mit Krankheitssymptomen geben:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf<https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf>

Generell sollten kranke Kinder zu Hause betreut werden. Wer sein Kind trotz leichter Sympthome wie laufender Nase und/oder Husten ins Kinderhaus geben möchte, kann dies tun, soweit der Allgemeinzustand des Kindes nicht verringert ist. Jedoch muss hierbei ein offizielles Negativergebnis eines PCR oder PoC Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Std) vorgezeigt werden.
Offizielle Stellen zum Testen sind Ärzte, Apotheken oder Testzentren.

Sollte sich der Zustand des Kindes im Laufe des Tages verschlechtern, werdet ihr wie üblich vom Team kontaktiert und müsst das Kind abholen.

Elterncafé

Liebe Eltern, wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass am 17.06.2021 um 20 Uhr unser erstes „Online-Elterncafe“ stattfindet.

Ihr bekommt in den nächsten Tagen eine kleine Überraschung, die euch den Abend hoffentlich versüßen wird.

Es wird mit Sicherheit ein schöner Abend und wir freuen uns schon euch alle- wenn auch nur virtuell zu sehen.

Euer Elternbeirat 🙂

Spendenlauf VR Bank

Liebe Eltern,

Habt ihr mal wieder Lust spazieren zu gehen und dabei sogar noch etwas gutes für das Kinderhaus zu tun?

Dann macht alle mit!

Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, muss der Garten bzw.  die Spielgeräte in nächster Zeit umgestaltet und erneut werden.

Hierfür brauchen wir natürlich Spenden… 🙂

Eine gute Möglichkeit ist der Bonuslauf der VR Bank Kitzingen!
Hier erhält man pro Teilnehmer (Erwachsene sowie Kinder) 10€.

Wir haben uns angemeldet und zählen jetzt auf eure Unterstützung!

Inzidenzwert liegt in der KW 19 unter 100 – Kinderhaus öffnet ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb 

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell unterschritten hat, öffnet das Kinderhaus ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb. 

Inzidenzwert überschreitet Wert von 100 – Kinderhaus bleibt vom 03.5.2021-vor.09.5.2021 geschlossen

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell überschritten hat, bleiben auch in der Woche vom 03.5.2021-09.5.2021 die Kindertagesstätten geschlossen.

Geänderte Regelungen für den Notbetrieb:

Die Regelungen für den Notbetrieb haben sich geändert. Bisher haben wir immer freitags Bescheid bekommen, ob in der folgenden Woche Notbetrieb sein wird.

Ab Heute gilt:

  • Überschreitet der Landkreis Kitzingen an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet der Landkreis Kitzingen an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
  • Der Landkreis Kitzingen hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Bitte behaltet die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Kitzingen unter https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/ im Blick und informiert euch dort über wichtige Neuerungen.

Wir werden euch informieren, sobald wir neue Informationen bekommen.

Bitte meldet uns weiterhin euren Bedarf für die Notbetreuung vor Freitag 9 Uhr für die darauffolgende Woche. Nur so können wir sicherstellen, dass das Kinderhaus für etwaigen Notbetrieb gerüstet ist.

Das Formular zur Notbetreuung wurde per E-Mail versendet, liegt aber auch als aufgedrucktes Exemplar im Kinderhaus für euch bereit, die ihr dann bitte ausfüllt wenn ihr das Kind das erste Mal in der Woche abgebt.

Der Elterndienst entfällt aufgrund der Notbetreuung für die Woche vom 03.5.20221 – vor. 09.5.2021.

Jedoch ist es wichtig, dass ihr euch in die Elterndienstlisten eintragt oder mögliche Elterndienste an Sandra mitteilt, sodass eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist, sobald das Kinderhaus wieder öffnen kann.

Notbetreuung kann weiterhin jeder in Anspruch nehmen, der dringenden Betreuungsbedarf hat.

Folgende Kinder sollen die Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.“

Für Rückfragen könnt ihr Euch gerne an den Vorstand wenden: Vorstand@muehlenkinder.de

Wer muss sich testen lassen?

Akuelle Regelungen/Informationen zu Selbsttest/Testkonzepten:

Das Bundesministerium für Famile, Arbeit und Soziales setzt bei Kindern im Krippen- und Kindergartenalter momentan auf die sog. „Umfeldtestung“. Das heißt, nicht die Kinder selbst werden regelmäßig getestet, sondern ihr Umfeld soll sich testen lassen.

Eltern und Kontaktpersonen werden darum gebeten, sich regelmäßig (idealerweise Montag/Dienstag und Donnerstag/Freitag) zu testen. Dies kann im Rahmen der Tests am Arbeitsplatz oder im Rahmen der (kostenfreien) Bürgertestungen geschehen. Diese werden bei den lokalen Testzentren, Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken (nähere Informationen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/) angeboten. Natürlich kann sich auch selbst, mittels im Handel erhältlicher Selbsttests, getestet werden.

Konkrete Informationen zur Umfeldsetzung findet ihr hier: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/210426-elternbrief.pdf

Nur für Schulkindeltern:

Es gibt laut Sonderamtsblatt eine Änderung ab 19.4.2021, bitte beachtet diese:

Rechtsfolgen ab dem 19.04.2021:

Nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V. m. § 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV gilt für Schulen Folgendes:

Schulkinder (Hort) dürfen an Angeboten der Tagesbetreuung nur teilnehmen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test unterziehen.

Hierzu bekommen die Schulkindeltern ein Einwilligungsformular zugesendet (bzw wird mitgegeben), in dem unterschrieben werden soll, dass das Kind (nur Schulkind!) sich im Kinderhaus selbst testen darf. Dies ist nötig wenn das Kind nicht vorher in der Notbetreuung der Schule war und dort getestet wurde oder kein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentests des jeweiligen Zeitraums (s. unten) vorliegt. Bitte füllt den Zettel aus wenn euer Kind sich selbst testen darf. Die neue Regelung lautet: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt. Bitte füllt uns trotzdem die Einverständniserklärung aus.

Bitte beachtet dabei:

  • Bei einer Inzidenz im betreffenden Landkreis/in der kreisfreien Stadt bis zu 100 dürfen die Testungen, die dem Testergebnis zu Grunde liegen, höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des Betreuungstages vorgenommen worden sein.
  • Bei einer Inzidenz über 100 dürfen höchstens 24 Stunden vergangen sein.

Ob wir am 26.4. wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen können wird am 23.4. durch das Landratsamt Kitzingen für den gesamten Landkreis bekannt gegeben. Liegt an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz über 100 werden die Kindergärten (Stand heute) für eine weitere Woche nicht öffnen dürfen. Wir informieren Euch sobald wir die Informationen über eine weitere Schließung vorliegen haben.

Neue Regelung zu Krankheitssymptomen von Kita-Kindern ab dem 15.03.21

Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- stellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen Konzept zurückkehren.

Diese Öffnungen setzen – wie schon bislang – die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.

In den vergangenen Wochen hat sich auch in Deutschland die britische Virusmutation B. 1.1.7 ausgebreitet. Diese Mutation gilt als ansteckender. Gleichzeitig ist die Zahl der In- fekte, an denen Kinder in dieser Jahreszeit normalerweise erkrankt sind, stark zurückge- gangen.

Deshalb ist es nach Einschätzung der Medizinerinnen und Mediziner, die die Staatsregie- rung in diesem Punkt beraten, notwendig, die Regelung zu Corona-Testungen anzupassen. So wird künftig bei erkrankten oder wiedergenesenen Kindern und Beschäftigten ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) verlangt. Dafür sind nach Auskunft der Ärzteschaft genügend Testkapazitäten in den Praxen vorhanden.

Ab dem 15. März 2021 gilt daher:

Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.

  • Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Wir möchten Sie bitten, den Einrichtungsleitungen bei allergischen Erkrankungen auf Verlangen ein entsprechendes Attest vorzulegen.

  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen.

    Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.

  • Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch eine erneute Testung nach Genesung ist nicht notwendig. Bereits mit dem Test zu Beginn der Erkrankung kann eine SARS-CoV-2-Infektion hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis hingegen nicht.

    Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn die Symptome abgeklungen sind – insbesondere Fieberfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

    Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass der Bund bereits im Januar 2021 beschlossen hat, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Anträge auf das Kinderkrankengeld können die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.

Außerdem möchten wir Sie auf die Möglichkeit des Entschädigungsanspruches nach § 56 Abs. 1a IfSG hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und be- lastet waren. Die Regelungen, die ab dem 15. März 2021 gelten, sind allerdings dringend notwendig. Sie schützen die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, Ihre Kinder und auch Sie als Familien. Die Bekämpfung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!

Eingeschränkter Regelbetrieb mit allen Kindern startet ab dem 22.02.21

Liebe Eltern, wie ihr vielleicht schon gehört habt können die Kindergärten ab Montag den 22.2.2021 wieder öffnen wenn der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unter 100 liegt. Laut Amtsblatt vom 19.02.2021 liegt der Wert im Landkreis Kitzingen momentan darunter und wir können ab Montag im eingeschränkten Regelbetrieb mit allen Kindern starten. Dazu gibt es einige organisatorische Dinge zu beachten:

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

  • Inzidenzwerte: Wird der Inzidenzwert überschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen. In diesem Fall sind die Einrichtungen in dem betreffenden Landkreis ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag geschlossen. Ich habe euch am Ende dieser Email die Information vom Landratsamt bezüglich der Inzidenzwerte angefügt. Die Eltern werden gebeten, eigenverantwortlich die Inzidenz im Auge zu behalten um zu sehen, ob die Einrichtung am folgenden Tag geöffnet hat. Sobald wir über eine Schließung informiert werden geben wir euch die Information natürlich weiter.
  • Schulkinder: Schulkinder dürfen die Einrichtung zu ihren gebuchten Zeiten besuchen. Schulkinder, die im Distanzunterricht beschult werden, dürfen vor oder nach dem Distanzunterricht in ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrags unter Berücksichtigung des Rahmenhygieneplans und des Hygieneplans der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle betreut werden. Dies gilt, solange die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen sind, nur, soweit die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
  • Elterndienst: Elterndienst soll in der gleichen Gruppe geleistet werden, in der auch das Kind ist. Elterndienst kann nur von einer Person aus dem Haushalt des Kindes geleistet werden. Es können nur Kinder zum Elterndienst mitgebracht werden, die im gleichen Haushalt leben und keine andere Einrichtung besuchen. An den Elterndienst geht die dringende Bitte, medizinische Masken zu tragen (OP Masken oder FFP2).
  • Betreuung zu Hause: Bitte meldet euer Kind im Kinderhaus ab, wenn ihr euer Kind aufgrund der momentanen Situation lieber zu Hause betreuen möchtet.
  • Notgruppe: Da wir nicht wissen, wann der Inzidenzwert die 100 wieder übersteigt muss der Bedarf für eine Notbetreuung für die folgende Woche immer am Freitag der Vorwoche bis 9 Uhr morgens per Email ans Büro gemeldet werden. Nur so können wir sicherstellen, dass das Team eine aktuelle Übersicht über die Notbetreuungskinder hat wenn eine plötzliche Schließung erfolgt.

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

Nach § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 der 11. BayIfSMV hat das Landratsamt Kitzingen die Unter- bzw. Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Diese amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Kitzingen und ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/

Im Zuge einer möglichst frühzeitigen Information bietet es sich jedoch an, die jeweils tagesaktuellen Werte direkt beim Robert-Koch-Institut über deren sog. COVID-19-Dashboard unter diesem Link abzufragen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Sie haben hier die Möglichkeit bereits relativ frühzeitig am Vortag die aktuelle 7-Tage-Inzidenz abzufragen und erkennen damit, ob der Wert von 100 über- oder unterschritten wird oder wie sich dieser Wert tendenziell entwickelt.

Der Aufruf des COVID-19-Dashboards funktioniert grundsätzlich mit allen Browsern. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass ältere Versionen des Internet Explorers die Seite offenbar nicht oder nicht richtig darstellen können. Sie erhalten dann u. U. eine Fehlermeldung und wechseln bitte auf einen alternativen Browser, wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome o.ä.
Wie Sie sicherlich wissen, zeigt das COVID-19-Dashboard die Corona-Entwicklung im gesamten Bundesgebiet an, weshalb Sie den Landkreis Kitzingen manuell auswählen müssen. Klicken Sie hierzu entweder in der dargestellten Karte auf den Landkreis Kitzingen oder suchen Sie diesen in der Auswahlliste auf der linken Bildschirmseite und wählen diesen durch Anklicken aus. Am einfachsten erfolgt der Aufruf, wenn Sie per Mausklick in der Karte direkt den Landkreis Kitzingen auswählen. Es öffnet sich ein Popup-Fenster mit den Zahlen für den Landkreis Kitzingen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz wird unter „Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW“ angegeben (zweiter Wert von oben, in diesem Beispiel also 55,9). Achten Sie darauf, dass im Popup tatsächlich der Landkreis Kitzingen (LK Kitzingen) angezeigt wird, da über die Pfeilschaltflächen darüber in der Regel auch die Nachbarlandkreise ausgewählt werden können:
Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie am unteren linken Bildschirmrand darauf achten, dass die letzte Aktualisierung tatsächlich am Tag des Abrufs erfolgt ist. Damit wird sichergestellt, dass bspw. aufgrund verzögerter Übermittlungen der Wert des Vortages angezeigt wird.

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdowns bis zum 14.Februar 2021

Liebe Eltern, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.

Dies bedeutet, dass das Kinderhaus bis zum 14.02.2021 weiterhin nur Notbetreuung anbietet und der Elterndienst bis dahin nicht stattfindet. Solltet ihr eine Notbetreuung benötigen kontaktiert bitte schnellstmöglich das Kinderhaus um dem Team Planungssicherheit zu geben.

Das Formular für die Notbetreuung im Februar liegt auch als ausgedrucktes Exemplare im Kinderhaus für euch bereit, welches ihr ausfüllen könnt wenn ihr euer Kind abgebt.


Das Kinderhaus-Team wünscht euch ein gutes und gesundes Jahr 2021!

Wie ihr den Medien entnommen habt werden auch weiterhin die Kindergärten geschlossen bleiben – jedoch ist eine Notbetreuung zulässig.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.

Das bedeutet konkret:

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wenn euer Kind die Notbetreuung in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen soll, meldet euch bitte per Email oder telefonisch im Kinderhaus.

LichterFest Buffet – 11.November

Da der St.Martins Umzug dieses Jahr leider entfallen muss, bieten wir am 11.November ein „Lichterfest-Buffett“ im Kinderhaus an und hoffen damit, den Kindern eine kleine Freude bereiten zu können.

Herbstliche Gartenaktion

Wir planen am 31.10.2020 von 9-14 Uhr eine herbstliche Gartenaktion mit folgenden Tätigkeiten:

  • Säuberung der Fassade mit Hochdruckreiniger und Wasser
  • Bäume und Sträucher müssen geschnitten werden
  • Unkraut jäten
  • Kies ausharken
  • Aussenbereich säubern und winterfest machen

Bitte tragt euch in die Teilnehmerliste im Elternzimmer ein und vermerkt auf der zweiten Liste, welches Werkzeug ihr mitbringt.

Elternabend – 22.Oktober

AKTUELLE INFORMATION: Der Elternabend wird virtuell über einen Zoom Call stattfinden. Auch die Uhrzeit hat sich um eine halbe Stunde verschoben. Der Elternabend wird um 20 Uhr beginnen. Den Link zur Videokonferenz findet ihr im Elternbrief.

Liebe Eltern, der verpflichtende Elternabend findet am Donnerstg, 22.Oktober um 19:30 Uhr im Lagerhaus Marktbreit statt.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen (ein Elternteil pro Familie, wegen der Gesamtzahl).

Wichtige Punkte sind unter anderem: Hygienebelehrung, Elternbeiratswahl und noch ein paar Dinge mehr.

Es wird nicht lange dauern. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen 🙂

Mitgliederversammlung – 18.September

AKTUELLE INFORMATION: Aufgrund der aktuellen Lage, entfällt die Mitgliederversammlung.

Wann: 18.September 2020 um 19 Uhr.

Wo: „ehemaliges Lagerhaus“ Marktbreit

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

150 Jahre Maria Montessori – 31.August

Vor wenigen Tagen, am 31.08, wäre Maria Montessori 150 Jahre alt geworden. Ihr verdanken wir diese besondere Pädagogik, die wir in unserem Kinderhaus praktizieren. Auch wenn sie aus dem letzten Jahrhundert stammen, sind ihre Ideen auch heute noch aktuell und über die ganze Welt verbreitet und bekannt. Respekt und Achtung vor der Würde der Kinder sind Werte, die wir Maria Montessori verdanken.

Im Verlauf des Kindergartenjahres wollen wir diese wunderbare Pädagoin und ihre Ideen würdigen, indem wir einen Themen- Elternabend anbieten werden. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Willkommen zurück!

HALLO ZUSAMMEN, herzlich Willkommen zurück und Herzlich Willkommen allen „Neuen“.

Schön, dass wir gemeinsam ins Kiga- und Schuljahr 2020/21 starten können!

Mit dem 01.September erfolgt- bei stabilem Infektionsgeschehen- die Rückkehr in den Regelbetrieb. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gibt uns hierzu folgende „Standards“ vor.

Aus epidemiologischer Sicht, ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Auschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.

Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen prä-ventiven Auschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.

Es werden folgende Phasen unterschieden:

  • Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
  • Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung

Weitere Informationen gibt es im Elternbrief und können wie immer auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnommen werden https://www.stmas.bayern.de

Wir sind vom 10.-28.08 in der Sommerpause.

Danach sind wir alle sehr gespannt, wie die Bestimmungen zu Corona weiter gefordert werden. Hoffen wir das Beste, genießt die Zeit miteinander!

Neuigkeiten im Juli

Ab Mittwoch den 01.Juli 2020 dürfer wieder alle Kinder den Kindergarten besuchen. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb.

Dies bedeutet, dass alle Kinder den Kiga wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

  • Keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mind. 14 Tage vergangeb sind und
  • keiner sonstigen Quarantönemaßnahme unterliegen.

Weihnachtsessen

Liebe Eltern, Am 24.11.2021 findet unser jährliches Weihnachtsessen statt. Es gilt die 2G Regel. Bitte tragt euch bis 18.11.2021 in die Liste im Kinderhaus ein wenn ihr kommen möchtet und gebt an mit wieviel Personen ihr kommt.

Wir freuen uns auf euch!

Lichterfest 11.11.2021

Liebe Eltern,

am 11.11.2021 findet unser Lichterfest statt. Es gilt die 3G Regel.

Dazu findet am 03.11.21 das Laternenbasteln im Kinderhaus statt. Teilnahmegebühr: 3 Euro. (Bitte bringt eine mind. 1 l Flasche mit)

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. (Diesen Vordruck hänge ich euch an die Email an, ihr könnt ihn aber auch im Kinderhaus ausfüllen, dort liegen Exemplare bereit)

Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.

Gartenaktion – 11. & 25.09.21

Liebe Eltern,

wir brauchen dringend eure Unterstützung für die Instandhaltung des Außenbereichs. Damit die Kinder dort weiterhin sicher spielen können und der TÜV bei seinem Rundgang Anfang Oktober die Spielgeräte als sicher einstufen kann, müssen einige Dinge gewartet und erneuert werden.

Dazu planen wir 2 Gartenaktionen am 11. und am 25. September. Ihr müsst natürlich nicht an beiden Terminen teilnehmen. Wenn ihr aber an beiden Terminen könnt, tragt dies bitte so in die Liste ein, da wir ggf. einen Termin streichen, falls wir doch nur einen Vormittag benötigen sollten.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern, wir möchten euch mit diesem Link eine kurze Auffrischung der Vorgaben zum Umgang mit Krankheitssymptomen geben:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf<https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/20210316-umgang-krankheitssymptome-kita.pdf>

Generell sollten kranke Kinder zu Hause betreut werden. Wer sein Kind trotz leichter Sympthome wie laufender Nase und/oder Husten ins Kinderhaus geben möchte, kann dies tun, soweit der Allgemeinzustand des Kindes nicht verringert ist. Jedoch muss hierbei ein offizielles Negativergebnis eines PCR oder PoC Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Std) vorgezeigt werden.
Offizielle Stellen zum Testen sind Ärzte, Apotheken oder Testzentren.

Sollte sich der Zustand des Kindes im Laufe des Tages verschlechtern, werdet ihr wie üblich vom Team kontaktiert und müsst das Kind abholen.

Elterncafé

Liebe Eltern, wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass am 17.06.2021 um 20 Uhr unser erstes „Online-Elterncafe“ stattfindet.

Ihr bekommt in den nächsten Tagen eine kleine Überraschung, die euch den Abend hoffentlich versüßen wird.

Es wird mit Sicherheit ein schöner Abend und wir freuen uns schon euch alle- wenn auch nur virtuell zu sehen.

Euer Elternbeirat 🙂

Spendenlauf VR Bank

Liebe Eltern,

Habt ihr mal wieder Lust spazieren zu gehen und dabei sogar noch etwas gutes für das Kinderhaus zu tun?

Dann macht alle mit!

Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, muss der Garten bzw.  die Spielgeräte in nächster Zeit umgestaltet und erneut werden.

Hierfür brauchen wir natürlich Spenden… 🙂

Eine gute Möglichkeit ist der Bonuslauf der VR Bank Kitzingen!
Hier erhält man pro Teilnehmer (Erwachsene sowie Kinder) 10€.

Wir haben uns angemeldet und zählen jetzt auf eure Unterstützung!

Inzidenzwert liegt in der KW 19 unter 100 – Kinderhaus öffnet ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb 

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell unterschritten hat, öffnet das Kinderhaus ab dem 10.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb. 

Inzidenzwert überschreitet Wert von 100 – Kinderhaus bleibt vom 03.5.2021-vor.09.5.2021 geschlossen

Liebe Eltern, da der Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen den Wert von 100 aktuell überschritten hat, bleiben auch in der Woche vom 03.5.2021-09.5.2021 die Kindertagesstätten geschlossen.

Geänderte Regelungen für den Notbetrieb:

Die Regelungen für den Notbetrieb haben sich geändert. Bisher haben wir immer freitags Bescheid bekommen, ob in der folgenden Woche Notbetrieb sein wird.

Ab Heute gilt:

  • Überschreitet der Landkreis Kitzingen an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
  • Unterschreitet der Landkreis Kitzingen an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
  • Der Landkreis Kitzingen hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Bitte behaltet die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Kitzingen unter https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/ im Blick und informiert euch dort über wichtige Neuerungen.

Wir werden euch informieren, sobald wir neue Informationen bekommen.

Bitte meldet uns weiterhin euren Bedarf für die Notbetreuung vor Freitag 9 Uhr für die darauffolgende Woche. Nur so können wir sicherstellen, dass das Kinderhaus für etwaigen Notbetrieb gerüstet ist.

Das Formular zur Notbetreuung wurde per E-Mail versendet, liegt aber auch als aufgedrucktes Exemplar im Kinderhaus für euch bereit, die ihr dann bitte ausfüllt wenn ihr das Kind das erste Mal in der Woche abgebt.

Der Elterndienst entfällt aufgrund der Notbetreuung für die Woche vom 03.5.20221 – vor. 09.5.2021.

Jedoch ist es wichtig, dass ihr euch in die Elterndienstlisten eintragt oder mögliche Elterndienste an Sandra mitteilt, sodass eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist, sobald das Kinderhaus wieder öffnen kann.

Notbetreuung kann weiterhin jeder in Anspruch nehmen, der dringenden Betreuungsbedarf hat.

Folgende Kinder sollen die Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.“

Für Rückfragen könnt ihr Euch gerne an den Vorstand wenden: Vorstand@muehlenkinder.de

Wer muss sich testen lassen?

Akuelle Regelungen/Informationen zu Selbsttest/Testkonzepten:

Das Bundesministerium für Famile, Arbeit und Soziales setzt bei Kindern im Krippen- und Kindergartenalter momentan auf die sog. „Umfeldtestung“. Das heißt, nicht die Kinder selbst werden regelmäßig getestet, sondern ihr Umfeld soll sich testen lassen.

Eltern und Kontaktpersonen werden darum gebeten, sich regelmäßig (idealerweise Montag/Dienstag und Donnerstag/Freitag) zu testen. Dies kann im Rahmen der Tests am Arbeitsplatz oder im Rahmen der (kostenfreien) Bürgertestungen geschehen. Diese werden bei den lokalen Testzentren, Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken (nähere Informationen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/) angeboten. Natürlich kann sich auch selbst, mittels im Handel erhältlicher Selbsttests, getestet werden.

Konkrete Informationen zur Umfeldsetzung findet ihr hier: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/210426-elternbrief.pdf

Nur für Schulkindeltern:

Es gibt laut Sonderamtsblatt eine Änderung ab 19.4.2021, bitte beachtet diese:

Rechtsfolgen ab dem 19.04.2021:

Nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V. m. § 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV gilt für Schulen Folgendes:

Schulkinder (Hort) dürfen an Angeboten der Tagesbetreuung nur teilnehmen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test unterziehen.

Hierzu bekommen die Schulkindeltern ein Einwilligungsformular zugesendet (bzw wird mitgegeben), in dem unterschrieben werden soll, dass das Kind (nur Schulkind!) sich im Kinderhaus selbst testen darf. Dies ist nötig wenn das Kind nicht vorher in der Notbetreuung der Schule war und dort getestet wurde oder kein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentests des jeweiligen Zeitraums (s. unten) vorliegt. Bitte füllt den Zettel aus wenn euer Kind sich selbst testen darf. Die neue Regelung lautet: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt. Bitte füllt uns trotzdem die Einverständniserklärung aus.

Bitte beachtet dabei:

  • Bei einer Inzidenz im betreffenden Landkreis/in der kreisfreien Stadt bis zu 100 dürfen die Testungen, die dem Testergebnis zu Grunde liegen, höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des Betreuungstages vorgenommen worden sein.
  • Bei einer Inzidenz über 100 dürfen höchstens 24 Stunden vergangen sein.

Ob wir am 26.4. wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen können wird am 23.4. durch das Landratsamt Kitzingen für den gesamten Landkreis bekannt gegeben. Liegt an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz über 100 werden die Kindergärten (Stand heute) für eine weitere Woche nicht öffnen dürfen. Wir informieren Euch sobald wir die Informationen über eine weitere Schließung vorliegen haben.

Neue Regelung zu Krankheitssymptomen von Kita-Kindern ab dem 15.03.21

Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- stellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen Konzept zurückkehren.

Diese Öffnungen setzen – wie schon bislang – die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.

In den vergangenen Wochen hat sich auch in Deutschland die britische Virusmutation B. 1.1.7 ausgebreitet. Diese Mutation gilt als ansteckender. Gleichzeitig ist die Zahl der In- fekte, an denen Kinder in dieser Jahreszeit normalerweise erkrankt sind, stark zurückge- gangen.

Deshalb ist es nach Einschätzung der Medizinerinnen und Mediziner, die die Staatsregie- rung in diesem Punkt beraten, notwendig, die Regelung zu Corona-Testungen anzupassen. So wird künftig bei erkrankten oder wiedergenesenen Kindern und Beschäftigten ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) verlangt. Dafür sind nach Auskunft der Ärzteschaft genügend Testkapazitäten in den Praxen vorhanden.

Ab dem 15. März 2021 gilt daher:

Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.

  • Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Wir möchten Sie bitten, den Einrichtungsleitungen bei allergischen Erkrankungen auf Verlangen ein entsprechendes Attest vorzulegen.

  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen.

    Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.

  • Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch eine erneute Testung nach Genesung ist nicht notwendig. Bereits mit dem Test zu Beginn der Erkrankung kann eine SARS-CoV-2-Infektion hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis hingegen nicht.

    Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn die Symptome abgeklungen sind – insbesondere Fieberfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

    Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass der Bund bereits im Januar 2021 beschlossen hat, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Anträge auf das Kinderkrankengeld können die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.

Außerdem möchten wir Sie auf die Möglichkeit des Entschädigungsanspruches nach § 56 Abs. 1a IfSG hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und be- lastet waren. Die Regelungen, die ab dem 15. März 2021 gelten, sind allerdings dringend notwendig. Sie schützen die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, Ihre Kinder und auch Sie als Familien. Die Bekämpfung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!

Eingeschränkter Regelbetrieb mit allen Kindern startet ab dem 22.02.21

Liebe Eltern, wie ihr vielleicht schon gehört habt können die Kindergärten ab Montag den 22.2.2021 wieder öffnen wenn der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unter 100 liegt. Laut Amtsblatt vom 19.02.2021 liegt der Wert im Landkreis Kitzingen momentan darunter und wir können ab Montag im eingeschränkten Regelbetrieb mit allen Kindern starten. Dazu gibt es einige organisatorische Dinge zu beachten:

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

  • Inzidenzwerte: Wird der Inzidenzwert überschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen. In diesem Fall sind die Einrichtungen in dem betreffenden Landkreis ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag geschlossen. Ich habe euch am Ende dieser Email die Information vom Landratsamt bezüglich der Inzidenzwerte angefügt. Die Eltern werden gebeten, eigenverantwortlich die Inzidenz im Auge zu behalten um zu sehen, ob die Einrichtung am folgenden Tag geöffnet hat. Sobald wir über eine Schließung informiert werden geben wir euch die Information natürlich weiter.
  • Schulkinder: Schulkinder dürfen die Einrichtung zu ihren gebuchten Zeiten besuchen. Schulkinder, die im Distanzunterricht beschult werden, dürfen vor oder nach dem Distanzunterricht in ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrags unter Berücksichtigung des Rahmenhygieneplans und des Hygieneplans der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle betreut werden. Dies gilt, solange die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen sind, nur, soweit die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
  • Elterndienst: Elterndienst soll in der gleichen Gruppe geleistet werden, in der auch das Kind ist. Elterndienst kann nur von einer Person aus dem Haushalt des Kindes geleistet werden. Es können nur Kinder zum Elterndienst mitgebracht werden, die im gleichen Haushalt leben und keine andere Einrichtung besuchen. An den Elterndienst geht die dringende Bitte, medizinische Masken zu tragen (OP Masken oder FFP2).
  • Betreuung zu Hause: Bitte meldet euer Kind im Kinderhaus ab, wenn ihr euer Kind aufgrund der momentanen Situation lieber zu Hause betreuen möchtet.
  • Notgruppe: Da wir nicht wissen, wann der Inzidenzwert die 100 wieder übersteigt muss der Bedarf für eine Notbetreuung für die folgende Woche immer am Freitag der Vorwoche bis 9 Uhr morgens per Email ans Büro gemeldet werden. Nur so können wir sicherstellen, dass das Team eine aktuelle Übersicht über die Notbetreuungskinder hat wenn eine plötzliche Schließung erfolgt.

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ausschlaggebend ob das Kinderhaus öffnen darf oder nicht!!

Nach § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 der 11. BayIfSMV hat das Landratsamt Kitzingen die Unter- bzw. Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Diese amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Kitzingen und ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/amtsblatt-2021/

Im Zuge einer möglichst frühzeitigen Information bietet es sich jedoch an, die jeweils tagesaktuellen Werte direkt beim Robert-Koch-Institut über deren sog. COVID-19-Dashboard unter diesem Link abzufragen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Sie haben hier die Möglichkeit bereits relativ frühzeitig am Vortag die aktuelle 7-Tage-Inzidenz abzufragen und erkennen damit, ob der Wert von 100 über- oder unterschritten wird oder wie sich dieser Wert tendenziell entwickelt.

Der Aufruf des COVID-19-Dashboards funktioniert grundsätzlich mit allen Browsern. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass ältere Versionen des Internet Explorers die Seite offenbar nicht oder nicht richtig darstellen können. Sie erhalten dann u. U. eine Fehlermeldung und wechseln bitte auf einen alternativen Browser, wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome o.ä.
Wie Sie sicherlich wissen, zeigt das COVID-19-Dashboard die Corona-Entwicklung im gesamten Bundesgebiet an, weshalb Sie den Landkreis Kitzingen manuell auswählen müssen. Klicken Sie hierzu entweder in der dargestellten Karte auf den Landkreis Kitzingen oder suchen Sie diesen in der Auswahlliste auf der linken Bildschirmseite und wählen diesen durch Anklicken aus. Am einfachsten erfolgt der Aufruf, wenn Sie per Mausklick in der Karte direkt den Landkreis Kitzingen auswählen. Es öffnet sich ein Popup-Fenster mit den Zahlen für den Landkreis Kitzingen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz wird unter „Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW“ angegeben (zweiter Wert von oben, in diesem Beispiel also 55,9). Achten Sie darauf, dass im Popup tatsächlich der Landkreis Kitzingen (LK Kitzingen) angezeigt wird, da über die Pfeilschaltflächen darüber in der Regel auch die Nachbarlandkreise ausgewählt werden können:
Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie am unteren linken Bildschirmrand darauf achten, dass die letzte Aktualisierung tatsächlich am Tag des Abrufs erfolgt ist. Damit wird sichergestellt, dass bspw. aufgrund verzögerter Übermittlungen der Wert des Vortages angezeigt wird.

Verlängerung des derzeit geltenden Lockdowns bis zum 14.Februar 2021

Liebe Eltern, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.

Dies bedeutet, dass das Kinderhaus bis zum 14.02.2021 weiterhin nur Notbetreuung anbietet und der Elterndienst bis dahin nicht stattfindet. Solltet ihr eine Notbetreuung benötigen kontaktiert bitte schnellstmöglich das Kinderhaus um dem Team Planungssicherheit zu geben.

Das Formular für die Notbetreuung im Februar liegt auch als ausgedrucktes Exemplare im Kinderhaus für euch bereit, welches ihr ausfüllen könnt wenn ihr euer Kind abgebt.


Das Kinderhaus-Team wünscht euch ein gutes und gesundes Jahr 2021!

Wie ihr den Medien entnommen habt werden auch weiterhin die Kindergärten geschlossen bleiben – jedoch ist eine Notbetreuung zulässig.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.

Das bedeutet konkret:

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wenn euer Kind die Notbetreuung in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen soll, meldet euch bitte per Email oder telefonisch im Kinderhaus.

LichterFest Buffet – 11.November

Da der St.Martins Umzug dieses Jahr leider entfallen muss, bieten wir am 11.November ein „Lichterfest-Buffett“ im Kinderhaus an und hoffen damit, den Kindern eine kleine Freude bereiten zu können.

Herbstliche Gartenaktion

Wir planen am 31.10.2020 von 9-14 Uhr eine herbstliche Gartenaktion mit folgenden Tätigkeiten:

  • Säuberung der Fassade mit Hochdruckreiniger und Wasser
  • Bäume und Sträucher müssen geschnitten werden
  • Unkraut jäten
  • Kies ausharken
  • Aussenbereich säubern und winterfest machen

Bitte tragt euch in die Teilnehmerliste im Elternzimmer ein und vermerkt auf der zweiten Liste, welches Werkzeug ihr mitbringt.

Elternabend – 22.Oktober

AKTUELLE INFORMATION: Der Elternabend wird virtuell über einen Zoom Call stattfinden. Auch die Uhrzeit hat sich um eine halbe Stunde verschoben. Der Elternabend wird um 20 Uhr beginnen. Den Link zur Videokonferenz findet ihr im Elternbrief.

Liebe Eltern, der verpflichtende Elternabend findet am Donnerstg, 22.Oktober um 19:30 Uhr im Lagerhaus Marktbreit statt.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen (ein Elternteil pro Familie, wegen der Gesamtzahl).

Wichtige Punkte sind unter anderem: Hygienebelehrung, Elternbeiratswahl und noch ein paar Dinge mehr.

Es wird nicht lange dauern. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen 🙂

Mitgliederversammlung – 18.September

AKTUELLE INFORMATION: Aufgrund der aktuellen Lage, entfällt die Mitgliederversammlung.

Wann: 18.September 2020 um 19 Uhr.

Wo: „ehemaliges Lagerhaus“ Marktbreit

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

150 Jahre Maria Montessori – 31.August

Vor wenigen Tagen, am 31.08, wäre Maria Montessori 150 Jahre alt geworden. Ihr verdanken wir diese besondere Pädagogik, die wir in unserem Kinderhaus praktizieren. Auch wenn sie aus dem letzten Jahrhundert stammen, sind ihre Ideen auch heute noch aktuell und über die ganze Welt verbreitet und bekannt. Respekt und Achtung vor der Würde der Kinder sind Werte, die wir Maria Montessori verdanken.

Im Verlauf des Kindergartenjahres wollen wir diese wunderbare Pädagoin und ihre Ideen würdigen, indem wir einen Themen- Elternabend anbieten werden. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Willkommen zurück!

HALLO ZUSAMMEN, herzlich Willkommen zurück und Herzlich Willkommen allen „Neuen“.

Schön, dass wir gemeinsam ins Kiga- und Schuljahr 2020/21 starten können!

Mit dem 01.September erfolgt- bei stabilem Infektionsgeschehen- die Rückkehr in den Regelbetrieb. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gibt uns hierzu folgende „Standards“ vor.

Aus epidemiologischer Sicht, ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Auschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.

Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen prä-ventiven Auschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.

Es werden folgende Phasen unterschieden:

  • Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
  • Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung

Weitere Informationen gibt es im Elternbrief und können wie immer auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnommen werden https://www.stmas.bayern.de

Wir sind vom 10.-28.08 in der Sommerpause.

Danach sind wir alle sehr gespannt, wie die Bestimmungen zu Corona weiter gefordert werden. Hoffen wir das Beste, genießt die Zeit miteinander!

Neuigkeiten im Juli

Ab Mittwoch den 01.Juli 2020 dürfer wieder alle Kinder den Kindergarten besuchen. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb.

Dies bedeutet, dass alle Kinder den Kiga wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

  • Keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mind. 14 Tage vergangeb sind und
  • keiner sonstigen Quarantönemaßnahme unterliegen.