Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (1)
WER?
Personen die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über z.B. Geschirr oder andere Bedarfsgegenstände) in Berührung kommen
(d.h. Personal und Elterndienst):
WAS?
- Fleisch, Geflügel, Fisch, Krebse, Weichtiere und Erzeugnisse daraus Milch und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Erzeugnisse daraus
- Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage
- Salate (Feinkost-, Rohkost-, Kartoffelsalate), emulgierte Soßen (wie Marinaden, Mayonnaisen), Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur deren Herstellung
WARUM?
– in den genannten Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren
– durch den Verzehr von Lebensmitteln, die mit Krankheitserregern verunreinigt sind, können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken
– in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung können eine große Anzahl von Menschen betroffen sein.
WICHTIG!
- genannte Lebensmittel gut kühlen und vor Verzehr durcherhitzen
- genannte Lebensmittel bald verbrauchen – Haltbarkeiten beachten!
- Reines von Unreinem trennen (z.B.: ungewaschenes Obst sollte getrennt von bereits zubereitetem liegen / Abfälle getrennt von Lebensmitteln sammeln und gleich entsorgen)
- Lappen und Geschirrtücher nach jeder Schicht wechseln
WANN kein Kontakt mit o.g. Lebensmitteln?
Bei folgenden diagnostizierten Erkrankungen bzw. Krankheitssymtomen, die auf folgende Erkrankungen hinweisen:
- akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall), ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Campylobacter, Rotaviren, Noroviren u.a.
- Cholera / Typhus oder Paratyphus / Hepatitis A oder E
- infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Erreger über Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden können
- Bei postitven Stuhlproben von (auch beim Fehlen von Krankheitszeichen): Salmonellen / Shigellen / EHEC / Cholerabakterien
HINWEIS auf die genannten Erkrankungen:
- Durchfall (min. 3X in 24 Stunden) / Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen
- Fieber (>38,5°C) / Gelbfärbung der Haut und Augäpfel
- Gerötete, schmierig belegte, nässende, geschwollene Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen
→ Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich!
VERANTWORTUNG DES ELTERNDIENSTES
- Keine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel ● Verwedung ausschließlich unbedenklicher Lebensmittel
- Einhaltung der Hygieneregeln – auch für mithelfende Kinder!
HYGIENE- und KÜCHENREGELN
- Saubere Kleidung
- Wenn möglich kurze Fingernägel
- Ringe und Uhren ablegen
- Husten und Niesen in die Ellenbeuge, keinesfalls auf Lebensmittel
- wichtig: HÄNDEWASCHEN
HÄNDE WASCHEN
WANN? – unmittelbar vor und nach dem Arbeiten mit Lebensmitteln und nach jeder Unterbrechung
- sofort nach dem Kontakt mit rohem Ei
- nach dem Kontakt mit Abfällen
- nach dem Toilettenbesuch / nach dem Wechseln von Windeln – nach dem Niesen / Husten / Naseputzen
WIE? – mit Seife unter fließendem Wasser
- bei Arbeit mit Lebensmitteln Abtrocknen mit Einmalhandtüchern
- zusätzliches Desinfizieren bei Kontakt mit rohen Eiern und nach dem Toilettengang
WO? – an einem Handwaschbecken – NICHT im Spülbecken der Küche
REINIGUNG DER KÜCHE
- Arbeitsflächen mit einem sauberen Lappen, warmen Wasser und Spülmittel reinigen
- Stühle regelmäßig reinigen (Sitzflächen und Lehne)
- Spül- und Wischlappen müssen frisch sein (bei 60 °C waschen)
- Farbcode der Lappen beachten:
pink: für den Spülenbereich
blau: für die Tische
gelb: für alles andere